Kinderprophylaxe

In unserer Praxis wird viel Wert auf die Prophylaxe bei Kindern gelegt. Durch regelmäßige Prophylaxemaßnahmen kann vielen Erkrankungen des Mund-Kiefer-Gesichtsbereichs vorgebeugt werden.

Ein Beispiel hierfür: Ein Kind geht erst im Alter von neun Jahren das erste Mal mit seinen Eltern zum Zahnarzt, weil es Zahnschmerzen hat. Nach einer eingehenden Untersuchung wird festgestellt, daß viele kariöse Zähne vorhanden sind, die Mundhygiene schlecht ist und daß einer der bleibenden Backenzähne nicht erhalten werden kann. Es ist eine Behandlung unter Vollnarkose notwendig. Dadurch, daß der bleibende Zahn nicht erhalten werden kann, ergibt sich auch auf lange Sicht die Notwendigkeit einer kieferorthopädischen Behandlung, um die vorhandene Lücke mit einer Zahnspange zu schließen. All diese Behandlungen wären nicht notwendig gewesen, wenn das Kind spätestens ab dem sechsten Lebensjahr regelmäßig zur Prophylaxe zum Zahnarzt gegangen wäre.

Von den gesetzlichen Krankenkassen werden ab dem sechsten Lebensjahr halbjährliche Prophylaxesitzungen übernommen, in denen die Mundhygiene der Kinder überprüft wird und eine adäquate Zahnputztechnik beigebracht wird. Wir bieten Ihnen an, daß diese Prophylaxemaßnahmen an zwei weiteren Terminen mit einem geringen Eigenanteil durchgeführt werden. Wenn Ihr Kind vier Mal Jährlich zur Prophylaxe in die Praxis kommt (2 Mal kostenlos, 2 Mal als private Behandlung), dann können Sie sicher sein, daß Sie alles für die Zahngesundheit Ihres Kindes getan haben und daß keine größeren kariösen Läsionen entstehen. Der Karies kann vorgebeugt werden.

Eine weitere vorbeugende Maßnahme ist die Versiegelung der Zahnfissuren, über die Sie sich in der Rubrik Fissurenversiegelung informieren können.